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Passpflicht für Ihr Haus


Bei Haushaltsgeräten oder bei Autos ist es schon längst üblich, mit einem sparsamen Energieverbrauch zu werben. Künftig wird auch die Energieeffizienz von Wohngebäuden, aber auch von anders genutzten Gebäuden ein wichtiges Kriterium z.B. bei Vermietung, Verpachtung  oder Verkauf einer Immobilie darstellen.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt die Ausstellung von Energie- oder
Wärmebedarfsausweisen vor:
Seit 1995 für Neubauten
Seit 01. Juli 2008 haben potentielle Mieter, Pächter oder Käufer einer Immobilie (Baujahr bis 1965) das Recht, den Energieausweis vom Eigentümer, Vermieter, Verpächter oder Verkäufer einzufordern.
Seit Anfang 2009 gilt die Energieausweispflicht in Vermietungs-, Verpachtungs-  und Verkaufsfällen auch bei allen übrigen Wohngebäuden.
Seit Juli 2009 ist auch für Gewerbebauten und andere Gebäude, die nicht dem Wohnzweck dienen (Nichtwohngebäude), ein Energieausweis vorgeschrieben.

Wir stellen Energieausweise sowohl für Wohn- wie auch für Nichtwohngebäude aus und helfen Ihnen so, eine Immobilie energetisch zu bewerten.